Das E-Bike-Leasing für Firmen ist auf dem Vormarsch und wird von immer mehr Unternehmen als attraktive Möglichkeit zur Motivation von Mitarbeiter:innen und ökologischen Verantwortung gesehen. Doch inmitten der Begeisterung ranken sich einige hartnäckige Mythen um dieses Thema. In diesem Artikel möchten wir einige dieser Missverständnisse klären.
Eine verbreitete Annahme ist, dass das E-Bike-Leasing für Firmen ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden darf. Dies ist jedoch ein Missverständnis. Tatsächlich steht das E-Bike Mitarbeiter:innen auch für private Zwecke zur Verfügung. Egal, ob Wochenendausflüge, Alltagsfahrten oder ausgedehnte Touren – das E-Bike-Leasing für Firmen kann nach Belieben genutzt werden. Weder Fahrtenbuch noch örtlich begrenzte Nutzbarkeit sind zu berücksichtigen. Ebenfalls kann leasingfähiges Zubehör privat genutzt werden. Auch das hat keinen Einfluss auf die monatliche Leasingrate.
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Annahme, dass die Verwaltung von E-Bike-Leasing für Firmen kompliziert und bürokratisch ist. In der Realität sieht das anders aus. Im Lease a Bike Portal profitieren Unternehmen von automatisierten Abwicklungen, die den gesamten Prozess des Dienstrad-Leasings erleichtern. Dies umfasst die Erstellung von Berichten, die es Unternehmen ermöglichen, die Leasingraten einmalig einzupflegen. Die monatlichen Leasingraten werden dann automatisch in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Die digitale Abwicklung vereinfacht den Vertragsabschluss und die Verwaltung der Leasing-Vereinbarungen erheblich. Zudem ermöglicht das Portal individuelle Richtlinien, sodass Unternehmen ihre Dienstrad Regelungen an ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen können. Dies ist ein weiterer Vorteil und erhöht die Flexibilität und die Möglichkeit, das Dienstrad Angebot optimal auf die Belegschaft zuzuschneiden.
Bei Lease a Bike kann das Fahrrad- und E-Bike-Leasing für Firmen kostenneutral angeboten werden. Es fallen keine Rechtsgeschäftsgebühren und keine versteckten Kosten an.
Ein weiterer weit verbreiteter Irrtum besagt, dass nur speziell ausgewählte Bike-Modelle für das E-Bike-Leasing infrage kommen. Dies ist jedoch nicht korrekt. Tatsächlich können die Mitarbeiter:innen in der Regel das Bike ihrer Wahl auswählen oder es nach ihren eigenen Vorlieben in der Fachhandlung konfigurieren. Dies umfasst die Wahl der Marke, des Modells und des Antriebssystems. Besonders Lastenräder und Falträder werden, mitunter durch die verschiedenen Förderungen in Österreich, im E-Bike Firmenleasing immer beliebter.
Ein weiterer Irrtum dreht sich um die vermeintlich hohen Kosten für ein neues Fahrrad beim Dienstrad-Leasing. Die neue Sachbezugswerteverordnung erlaubt es seit dem 30. Dezember 2022, die Nutzungsgebühr für ein Dienstrad direkt vom Brutto-Gehalt abzuziehen. Dies reduziert die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage und die Sozialversicherungsbeiträge und macht das Firmenfahrrad über die Leasing Laufzeit somit billiger als einen Kauf und zu einem attraktiven Benefit. Zu beachten ist, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, wie ein Gehalt über der Kollektivvertragsgrenze und die Existenz eines solchen Vertrags im Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2020 sind Fahrräder und Elektrofahrräder vorsteuerabzugsberechtigt. Steuerliche Vorteile sollten bei der Entscheidung für ein Dienstrad berücksichtigt werden, da sie finanzielle Entlastung bieten und zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität beitragen.
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, anzunehmen, dass die Fahrradwirtschaft keine entscheidende Rolle bei der Verkehrswende spielt. Das beeindruckende Wachstum der Branche und die steigende Zahl von Beschäftigten zeigen jedoch, dass die Fahrradwirtschaft nicht nur wirtschaftlich relevant ist, sondern auch einen erheblichen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilitätswende leisten kann. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist Wien, wo im ersten Quartal 2023 ein neuer Höchstwert von 1,56 Millionen Radfahrern an den 13 Zählstellen in der Stadt erreicht wurde. Dies entspricht einem Anstieg von 4,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und verdeutlicht die positiven Auswirkungen der Förderung des Radverkehrs auf die Verkehrswende. Der VCÖ spricht sich daher für die temporäre Umwidmung von Kfz-Fahrbahnen für den Radverkehr aus, insbesondere in Bereichen, in denen Radwege zu eng sind.
Das E-Bike-Leasing für Firmen bietet zahlreiche Vorteile – und zwar nicht nur finanzielle Vorteile – für Mitarbeiter:innen und Unternehmen. Diese Form des Leasings ist eine attraktive Option für alle Beteiligten. Von der Flexibilität bei der Nutzung bis zu den steuerlichen Vorteilen und der positiven Auswirkung auf die Umwelt – Leasing von E-Bikes ist eine Win-Win-Situation. Und Lease a Bike ist dein zuverlässiger Leasing Partner für erfolgreiches Fahrrad-Leasing, das die Attraktivität von Arbeitgeber:innen deutlich erhöhen kann. Jetzt für das Fahrrad Leasing anmelden und das beliebteste Benefit umsetzen!