Mit Fahrrad & E-Bike Leasing zum Rad deiner Träume

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E-Bike & Fahrrad Leasing: Unser Bikeleasingrechner berechnet deine Ersparnis

Wir sind der Leasing Partner für Fahrrad und E-Bike Leasing in Österreich, der für Arbeitgeber komplett kostenneutral ist und Arbeitnehmern einen riesigen Vorteil liefert!

  • Keine Service-Pauschalen*
  • ACHTUNG: Du zahlst bei uns keine Rechtsgeschäftsgebühr**, diese wird von uns abgeführt
  • Keine Überraschungen: Alle steuerlichen Auswirkungen sind in unserem Kalkulator berücksichtigt
  • Bitte beachte: Du kannst von der angegebenen steuerlichen Ersparnis nur vollumfänglich profitieren, wenn dein Gehalt zumindest um die errechnete Gesamtrate über dem Kollektivvertrag liegt. Du findest die Gesamtrate in der Berechnungsübersicht.


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Bruttogehalt
Leasingdauer
Mein Arbeitgeber zahlt
Rundum-Schutz-Paket
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Bis €200
Bis €300
Altes Nettogehalt
- -
Neues Nettogehalt
- =
Monatliche Kosten
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Gesamtersparnis
- 
Berechnungsübersicht anzeigen

Privatkauf mit Schutz
Dienstrad+Rundum-Schutz
Bruttogehalt
-
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zzgl. Arbeitgeber-Anteil
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abzgl. Leasingrate (Gehaltsumwandlung)
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abzgl. Rundum-Schutz Kosten (Gehaltsumwandlung)
Standard
Premium
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Gesamtrate
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Neues Bruttogehalt
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abzgl. Sozialversicherungsbeiträge
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abzgl. Lohnsteuer
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Nettogehalt
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Daraus ergeben sich für das Dienstrad monatliche Nettokosten von:
-
Gesamtersparnis im Vergleich zum Privatkauf?
Privatkauf mit Schutz
Dienstrad+Rundum-Schutz
(E-)Bike
-
-
zzgl. Rundum-Schutz Kosten
-
-
Zu erwartender Kaufpreis nach 36 Monaten (inkl. voraussichtlicher Besteuerung Geldwerter Vorteil)
-
-
Steuernachteil durch Reduzierung Jahressechtel
Steuernachteil anzeigen
Nein
Ja
-
-
Gesamtkosten einschließlich Rundum-Schutz
-
-
Gesamtersparnis
-
-% im Vergleich zum Privatkauf
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Dieser Leasingrechner für E-Bike und Fahrrad Leasing basiert auf den neuesten veröffentlichten Steuerinformationen des Finanzministeriums. Das aktuelle Einkommensteuerjahr wird als Grundlage verwendet, Lease a Bike garantiert keine zukünftigen Änderungen im Steuersystem. Die Berechnung des Bikeleasingrechners für E-Bike und Fahrrad Leasing ist daher indikativ und kann in einigen Fällen von dem zu zahlenden Endbetrag abweichen.

Häufig gestellte Fragen
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Wieso ist meine Leasingrate so hoch?

Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.

Die Leasingrate wird netto und brutto ausgewiesen. Sollte Ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die Netto-Leasingrate in mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich also Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt. Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern.

Ist Ihr Arbeitergeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abzogen.

Bin ich berechtigt ein Dienstrad zu leasen?

Solange eine kollektivvertragliche Überbezahlung gegeben ist, sind Sie berechtigt, ein Dienstrad zu leasen. Sollten Sie genau nach kollektiv oder darunter verdienen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen.

Wie funktioniert das Thema Gehaltsumwandlung? Worin liegt der Vorteil?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstfahrrades. 

Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.

Hieraus ergibt sich dann für Sie ein merklicher Steuer Vorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen situation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Rechner

Was passiert, wenn die Entgeltfortzahlung unterbrochen wird?

Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.

Dies kann z.B. sein:

Umschreibung des Leasingvertrages auf einen anderen Mitarbeiter

Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos. 

Vorzeitiges, kostenneutrales Auflösen des Leasingvertrages

Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Abwicklung.

Lease a Bike bietet Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasing-verträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.

Kann ein Vertrag vorzeitig beendet werden?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sie können uns gerne diesbezüglich kontaktieren.

Können Leasingverträge bei Bedarf auf andere Mitarbeiter "umgeschrieben" werden?

Ein Nutzerwechsel ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Gründe hierfür sind in der Regel der Wegfall der Entgeltfortzahlung des Mitarbeitenden wie z.B. Austritt aus dem Unternehmen.

Gerne helfen wir Ihnen hier im konkreten Fall weiter, sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt

Reguläres Vertragsende nach 36 oder 48 Monaten erreicht, wie geht es weiter?
  • 4-6 Wochen vor Ende des Leasingvertrages erhalten die Angestellten per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrads.
  • Die Angestellten erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
  • Die Angestellten zahlen den Kaufpreis ganz einfach per Überweisung. Nach Zahlungseingang geht das Eigentum des Rades an sie über.
  • Ihr Unternehmen erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz und wofür wird, seitens der Leasinggesellschaft, gehaftet?

Das Dienstrad ist bei Diebstahl und Schaden (zum ursprünglichen Wert) standardmäßig geschützt . Das bedeutet, dass der Leasinggeber, als Eigentümer, das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt übernimmt, z.B. bei:

• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehlern
• Einfacher Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehlern
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku


Das Rundum-Schutz-Paket enthält außerdem:

  • das Service- und Instandhaltungsbudget - hier können Sie zwischen folgenden Paketen wählen:

Basis: 100€ jährliches Budget

Standard: 200€ jährliches Budget

Premium: 300€ jährliches Budget 


  • die Mobilitätsgarantie
Was beinhaltet die Mobilitätsgarantie?

Unsere europaweite Mobilitätsgarantie (inklusive 24/7 Pannenhilfe) ist in allen drei Rundum-Schutz-Paketen enthalten und sichert die Nutzer & das Leasingobjekt bei Störfällen (z.B.: Unfall) ab . Dabei stehen ihnen rund um die Uhr ein flächendeckendes Dienstleister-Netzwerk und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne
  • Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe

Die genauen Bedingungen können hier eingesehen werden.

Was beinhaltet der Diebstahl- & Schadenschutz und was ist zu beachten?

Unter unserem Diebstahl- & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku

Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss (mit einem Mindestwert von 49.99€) ab- und an einem fest im Boden verankerten Gegenstand angeschlossen sein. Der Schutz besteht 24 h/365 Tage im Jahr. Die Schaden-/ Diebstahlmeldung erfolgt immer durch die Fachhandlung, über ein Formular, an uns. Bei einem vorliegenden Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich (Aktenzeichen). Auch Arbeitgeber*innen sind als Leasingnehmer im Schadenfall umgehend zu informieren.

Wie erfolgt eine Schadenmeldung?

Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch die Fachhandlung, über unser Portal, eingereicht werden.

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der Fachhändler zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann der Schaden einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung erhält der Fachhändler die Freigabe und Zusage zur Kostenübernahme durch uns.
  • Die Erstattung der Kosten an den Fachhändler erfolgt, nach Erhalt der Rechnung, direkt über uns.

Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch die Fachhandlung eingereicht.

Wie erfolgt eine Diebstahlmeldung?

Die Meldung kann ganz einfach durch die Fachhandlung, über unser Portal, eingereicht werden.

  • Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der Fachhändler zum Online-Formular.
  • Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann die Diebstahlmeldung (inkl. Fotos des Tatorts) einfach digital eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Entschädigungszusage erhält der Fachhändler die Freigabe und Zusage der Kostenübernahme.
  • Bis zur Freigabe kann eine Auswahl/Abstimmung mit Verfügbarkeit eines Rades gleicher Art und Güte zwischen Fachhändler und Nutzer erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung des neuen Rads und auch die Bezahlung erfolgt über uns.
  • Die Übergabe des neuen Rads bedingt einer vorherigen, finalen Freigabe durch uns.

Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. 

Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert (inklusive Zubehör) dem des entwendeten Rades entsprechen. 


Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch die Fachhandlung eingereicht.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten, jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Folgende Verschleißteile werden u.a. berücksichtigt.

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette/Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge
Worin unterscheiden sich die drei Rundum-Schutz-Pakete?

Der Unterschied zwischen den drei Rundum-Schutz-Paketen liegt bei dem jährlichen Budget für Service- und Verschleißarbeiten. Je nach dem, welches Paket Sie wählen, haben Sie jährlich €100, €200 oder €300 für Instandhaltungsarbeiten zur Verfügung.

Alle drei Pakete enthalten den Diebstahl- und Schadenschutz und die Mobilitätsgarantie, die europaweit gilt. 

Muss ein Schloss mitgeleased werden?

Damit die Leasingbank bei Diebstählen haftet, muss das Fahrrad mit einem Schloss (Mindestwert € 49,99) an einem fest im Boden verankerten Gegenstand, nicht nur ab-, sondern auch angeschlossen sein. Das Schloss kann mitgeleased werden, oder, falls Sie bereits ein solches Schloss besitzen, kann die Rechnung dieses, bei uns eingereicht und hinterlegt werden.

Wie funktioniert das Thema Gehaltsumwandlung? Worin liegt der Vorteil?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades. 

Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.

Die Bemessungsgrundlage nach Abzug einer Leasingrate wirkt sich somit auf die Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeitrag aus.

Achtung: Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist die Gehaltsumwandlung nur für über kollektivvertragliche Bezüge möglich!

Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Situation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Leasing-Rechner

Wie beeinflusst die Gehaltsumwandlung das Jahressechstel?

Durch die Gehaltsumwandlung wird das Grundgehalt reduziert. Wenn jedoch die Sonderzahlungen weiterhin auf Grundlage des ursprünglichen Gehaltes ausgezahlt werden, kann dies zu einem sogenannten Überschuss des Jahressechstels führen. Dieser Überschuss ist dann mit dem Normalsteuersatz zu versteuern.
In unserem Rechner kann dies berücksichtig werden.

Wie wirkt sich die Gehaltsumwandlung auf Sonderzahlungen aus?

Die Sonderzahlungen können weiterhin auf Grundlage des ursprünglichen Gehaltes ausgezahlt werden und werden somit nicht durch die Gehaltsumwandlung beeinflusst.

Welche Fahrradtypen und -marken sind möglich?

Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike besteht die freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass jeder sein Wunschrad fahren kann. Letztendlich bestimmt dies das Unternehmen im Rahmen einer festzulegenden Dienstradrichtlinie.

Welches Zubehör kann zu einem Dienstrad geleast werden?

Bis zu 15% des Fahrzeugpreises darf Zubehör mit in das Leasing eingebunden werden. Textilbekleidung ist ausgeschlossen.


Mögliches Zubehör:

Akku-Beleuchtung 

Dynamo-Beleuchtung

Fahrradschloss

Gepäckträger

Schutzblech

Fahrradständer

Trinkflaschenhalter

Fahrradklingel

Zweiter Akku 

Luftpumpe 

GPS Diebstahlschutz


Auch weiteres Zubehör kann mit in das Leasing eingebunden werden.


Kann ein Vertrag vorzeitig beendet werden?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Was passiert, wenn die Entgeltfortzahlung unterbrochen wird?

Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.

Dies kann z.B. sein:

Umschreibung des Leasingvertrages auf einen anderen Mitarbeiter

Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos. 

Vorzeitiges, kostenneutrales Auflösen des Leasingvertrages

Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Abwicklung.

Lease a Bike bietet Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasing-verträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.

Was ist der erwartete Kaufpreis am Vertragsende?

Lease a Bike bietet dem Mitarbeitenden das Dienstrad auf Wunsch zu einem aktuell erwarteten Kaufpreis von 10% (bei einem Vertrag von 48 Monaten) oder 15% (bei einem Vertrag von 36 Monaten).

Wie wird ein geldwerter Vorteil bei Übernahme am Laufzeitende behandelt?

Bei Übernahme des Fahrrads durch den Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser Betrag wird automatisch durch unsere Plattform an die Lohnabrechnung übermittelt. Die Kosten sind in unseren Rechner bereits berücksichtigt.

Sind mehrere Diensträder möglich?

Es ist möglich mehrere Diensträder zu nützen. Dies hängt von den Unternehmensrichtlinien des Arbeitgebers ab.

Wie lange ist die Laufzeit eines Vertrags beim Dienstradleasing?

Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 oder 48 Monate.

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