Gute Nachrichten für alle Radfahrer:innen, ab 1. Jänner 2025 werden Fahrräder mit Autos bei Dienstfahrten gleichgestellt. Das heißt: Wer mit dem privaten Fahrzeug (ob Radl, Motorrad oder Auto) für dienstliche Zwecke unterwegs ist, der bekommt einheitlich 0,50€ pro Kilometer. Ebenfalls wurde die Obergrenze für dienstlich gefahrene Kilometer bei Fahrrädern von 1.500 auf 3.000 pro Jahr angehoben.
Ziel ist es, Dienstreisen ohne Auto attraktiver zu machen und Radfahren hingegen als grünes und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel weiter in den Mittelpunkt zu rücken. (siehe dazu auch unseren Blogartikel, wie Radfahren gesund hält) Weiter, sind viele Dienstreisen, besonders im städtischen Raum, unter 10 Kilometern und lassen sich so problemlos mit (E-)Fahrrad zurücklegen.
Aber Achtung, dies gilt nicht für Dienstfahrräder - nicht verzagen, wir erklären dir, wie du trotzdem mit Leasing profitieren kannst.
Leider werden Diensträder, wie die von Lease a Bike, beim Kilometergeld nicht beachtet. Allerdings können die Kosten für berufliche Fahrten mit dem Dienstfahrrad jedoch bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden. Wie das geht, erklären wir jetzt.
“Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die objektiv in Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen" - Bundesministerium für Finanzen
Oder mit anderen Worten: Werbungskosten sind beruflich bedingte Ausgaben, die Arbeitnehmer:innen steuerlich geltend machen können, da sie zur Sicherung und Erhaltung ihres Einkommens beitragen. Die Absetzung dieser Kosten verringert die Steuerlast.
Die Abrechnung der Werbungskosten erfolgt über die Arbeitnehmerveranlagung, anders als Kilometergeld, welches als Pauschale gilt, müssen beim Dienstrad konkrete Ausgaben nachgewiesen werden.
Wichtig ist zunächst, dass du die beruflich bedingte Nutzung des Fahrrads von der privaten Nutzung trennst. Demnach kann man nur den beruflichen Anteil der Fahrten abschreiben und Werbungskosten geltend machen. Hier bietet es sich an, ein Fahrtenbuch zu führen, da das Finanzamt gegebenenfalls Nachweise über die Nutzung des Rads verlangt. Beispielrechnung: Beträgt die monatliche Leasingrate 100€ und das Fahrrad wird zu 50% beruflich genutzt, können pro Monat 50€ (50% von 100 Euro) als Werbungskosten angesetzt werden. Hier muss man allerdings erneut differenzieren, denn der Weg von zu Hause zur Arbeit oder zurück gilt nicht als Arbeitsweg.
Du willst wissen, welche Leasingrate dein Traumrad hat? Einfach in unserem Bikefinder stöbern und den Leasingrechner ausprobieren. Sollte der:die Arbeitgeber:in einen Teil der Leasingrate übernehmen, so mindert sich entsprechend der Betrag, der als Werbungskosten geltend gemacht werden kann.
Vorneweg, bei uns sind Versicherungs- und Verschleißkosten bereits in der Leasingrate inkludiert, das ist einfach und sorgt dafür, dass alles schnell und unkompliziert abgewickelt werden kann und du jederzeit mobil bist! Sollten Versicherungs- und Verschleißkosten nicht in deinem Leasingvertrag abgedeckt sein, dann können diese ebenfalls anteilig geltend gemacht werden (und du solltest schnellstmöglich zu uns wechseln ;) ).
Das neue Kilometergeld ebnet weiter die Straßen für das Fahrrad. Zwar können Diensträder (noch) nicht davon profitieren, allerdings hat man die Möglichkeit, die Leasingrate anteilig mit Hilfe der Werbungskosten erstattet zu bekommen. Dazu am Besten ein Fahrtenbuch führen.