Präambel
Die Bike Mobility Services Austria GmbH, Otto-Bauer-Gasse 6/3-5 , 1060 Wien; FN 575332 b (im Folgenden BMS) ist Europas führendes Fahrradleasingunternehmen. Über 600.000 Mitarbeitende aus mehr als 65.000 Unternehmen nutzen schon heute Angebote von BMS (Stand: Februar 2025).
Unter der Marke Lease a Bike bietet BMS Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern Dienstradleasing an. Für diese Marke sucht BMS Markenbotschafter, die nach erfolgreicher Bewerbung für einen mehrmonatigen Zeitraum an verschiedenen Veranstaltungen inklusive Trainingseinheiten, Bike Fitting und den Kitzbüheler Radmarathon 2025 teilnehmen und ihre Erlebnisse auf Social Media Plattformen, wie etwa Instagram, LinkedIn oder STRAVA teilen sollen.
Für die Bewerbung zum Lease-a-Bike-Markenbotschafterprogramm (im Folgenden Programm) gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen, die mit Einsendung einer Bewerbung akzeptiert werden:
1. Allgemeines
1.1 Das Programm wird insbesondere über Nachrichtenportale, E-Mails an Unternehmen (Kunden von Lease a Bike), über die Kampagnenseite auf der Lease a Bike Website https://www.lease-a-bike.at/join-the-ride (im Folgenden Kampagnenseite) und auf den Instagram-, LinkedIn- und Facebook-Seiten von Lease a Bike Österreich (im Folgenden Social-Media-Seiten) beworben. Die Social-Media-Seiten sind nicht am Programm beteiligt, in keiner Weise mit diesem verbunden, dafür verantwortlich oder haftbar. Das Programm wird zudem nicht von den Social-Media-Seiten gesponsert, unterstützt und/oder verwaltet.
1.2 Das Programm soll der Förderung der öffentlichen Wahrnehmung der Marke Lease a Bike durch die Teilnahme der Markenbotschafter an der Kitzbüheler Radmarathon 2025 und begleitenden Marketingaktivitäten dienen.
2. Wer kann teilnehmen?
2.1 Die Bewerbung für das Programm steht Personen offen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
2.2 Mit der Bewerbung für das Programm stimmt der Bewerber diesen Bedingungen zu.
2.3 Bewerbungen von Mitarbeitern und Familienangehörigen von Mitarbeitern von BMS und verbundenen Unternehmen sowie am Programm beteiligten Dritten werden bei der Auswahl für das Programm nicht berücksichtigt. Mit Einreichung der Bewerbung sichert der Bewerber zu, dass er nicht von der Bewerbung ausgeschlossen ist.
2.4 Ebenso ausgeschlossen sind Bewerbungen von Mitarbeitern, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das mit BMS oder ein Unternehmen, das mit BMS konzernrechtlich verbunden ist, direkt oder indirekt in Wettbewerb steht (im Folgenden Konkurrenzunternehmen), oder das mit ei-nem Konkurrenzunternehmen § 189a Z 6 bis 8 UGB verbunden ist. Diese werden ebenfalls bei der Auswahl für das Programm nicht berücksichtigt. Mit Einreichung der Bewerbung sichert der Bewerber zu, dass er nicht für ein Konkurrenzunternehmen oder ein mit diesem verbundenes Unternehmen tätig ist.
3. Wie und wann kann man sich bewerben?
3.1 Die Bewerbungsphase beginnt am 25. Februar 2025 um 00:00 Uhr morgens und endet am 16. März 2025 um 23:59 Uhr (im Folgenden Bewerbungszeitraum). Während des Bewerbungszeitraums können Bewerber ihre Bewerbung ausschließlich über das Formular auf der Kampagnenseite einreichen. BMS behält sich das Recht vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.2 Jeder Bewerber muss das Bewerbungsformular vollständig ausfüllen und alle erforderlichen persönlichen und beruflichen Angaben machen.
3.3 Sind die eingegebenen Informationen falsch oder unvollständig, kann der Bewerber vom Auswahlverfahren für das Programm ausgeschlossen werden. Erweisen sich Informationen nachträglich als falsch oder unvollständig, kann der ausgewählte Bewerber nachträglich vom Programm ausgeschlossen werden. Eine Falschangabe berechtigt zur Anfechtung einer eventuell bereits abgeschlossenen Markenbotschafter-Vereinbarung und stellt ein wichtiger Grund zur sofortigen Beendigung der Vereinbarung.
3.4 Jeder Bewerber darf sich nur einmal für das Programm bewerben. Mehrfachbewerbungen werden nicht anerkannt und können zum Ausschluss führen.
4. Auswahlverfahren
4.1 BMS behält sich die Auswahl der Markenbotschafter vor. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags als Markenbotschafter. Die Entscheidung von BMS über die Auswahl der Markenbotschafter ist endgültig und nicht anfechtbar.
4.2 Die Auswahl der Markenbotschafter basiert unter anderem auf:
4.3 Die von Lease a Bike für das Programm ausgewählten Bewerber werden bis zum 31. März 2025 per E-Mail benachrichtigt und darum gebeten, sich innerhalb einer in der E-Mail genannten Frist zu melden, um die Teilnahme an dem Programm als Markenbotschafter zu bestätigen und eine entsprechende Markenbotschafter-Vereinbarung abzuschließen. Meldet sich der ausgewählte Markenbotschafter nicht innerhalb der Frist, so verfällt der Anspruch auf die Teilnahme an dem Programm und es wird ein neuer Markenbotschafter ermittelt.
5. Branchenexklusivität
5.1 Der Bewerber verpflichtet sich, während der Bewerbungsphase keine weiteren Kooperationsvereinbarungen oder ähnliche Vereinbarungen mit Unternehmen abzuschließen, mit denen BMS in direktem Wettbewerb steht. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit BMS zu halten.
5.2 Sollte der Bewerber gegen die Regelung aus Absatz 1 verstoßen, wird seine Bewerbung nicht berücksichtigt. Erhält BMS nachträglich davon Kenntnis und wurde der Bewerber für das Programm als Markenbotschafter ausgewählt, kann BMS die Teilnahme an dem Programm einseitig beendigen.
6. Leistungen von BMS
Die konkreten Leistungen von BMS sind ausschließlich Gegenstand der im Fall einer Auswahl abzuschließenden Markenbotschafter-Vereinbarung. Diese soll folgende Leistungen beinhalten:
6.1 Cervélo-Rennrad:
6.2 Weitere Leistungen:
7. Pflichten der Markenbotschafter
Die konkreten Pflichten der Markenbotschafter sind ausschließlich Gegenstand der im Fall einer Auswahl abzuschließenden Markenbotschafter-Vereinbarung. Diese sollen folgende Punkte umfassen:
7.1 Content-Erstellung:
7.2 Veranstaltungsteilnahme (obligatorisch):
8. Öffentlichkeit
8.1 Mit der Bewerbung für das Programm erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass Lease a Bike seinen Namen und die Bewerbungsdetails in einem Social-Media-Beitrag auf seinen Social-Media-Seiten nach Abschluss des Auswahlverfahrens und bei Zusage für das Programm veröffentlichen darf.
8.2 Mit der Bewerbung für das Programm erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass Lease a Bike den Namen und die Fahrradreise der ausgewählten Markenbotschafter über seine Marketingkanäle offenlegen darf.
8.3 Der Bewerber kann seine Einwilligung zur Veröffentlichung jederzeit schriftlich per E-Mail an BMS widerrufen. Die bereits veröffentlichten Inhalte bleiben davon unberührt.
9. Haftung
9.1
BMS haftet für Schäden des Bewerbers oder des Markenbotschafters nur, soweit diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von BMS oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
9.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BMS nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). Die Haftung ist dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden – ist ausgeschlossen.
9.3
Soweit sich das Programm auch an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) richtet, bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche unberührt. Insbesondere bleibt die Haftung für Personenschäden uneingeschränkt bestehen.
9.4
Die Teilnahme am Programm erfolgt auf eigene Gefahr. Die Markenbotschafter sind selbst für eine angemessene Unfall- und Haftpflichtversicherung verantwortlich (einschließlich des Kitzbüheler Radmarathons).
10. Schlussbestimmungen: Änderungen; Schriftform; Rechtswahl; Gerichtsstand
10.1 Lease a Bike behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit ohne Ankündigung zu beenden oder diese Bedingungen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Bewerber unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt sowie auf der Lease a Bike Website https://www.lease-a-bike.at/join-the-ride veröffentlicht.
10.2 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Erfordernis der Schriftform selbst, es sei denn, die Parteien treffen eine Individualvereinbarung gemäß § 864a ABGB oder § 915 ABGB, mit der sie zugleich das Schriftformerfordernis abbedingen.
10.3 Das Programm und die Bedingungen unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
10.4 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen sowie der Durchführung des Programms ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien ausschließlicher Gerichtsstand. Sofern der Bewerber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat und als Verbraucher im Sinne des KSchG gilt, bleibt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG unberührt.